Fragen und Antworten
Sterbefall
Hier finden Sie Antworten auf allgemeine Fragen zum Thema Sterbefall.
Für individuelle Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, informieren wir Sie.
Möchten Sie uns Ihre Unterlagen zukommen lassen, nutzen Sie ebenfalls unser Kontaktformular oder senden Sie es an:
Entis Lebensversicherung AG
Postfach 102411
68024 Mannheim
Einzureichende Unterlagen:
Welche Unterlagen sind im Sterbefall einzureichen?
Der Original-Versicherungsschein oder eine unterschriebene Verlusterklärung
Die Sterbeurkunde
Ihre Kontaktdaten für mögliche Rückfragen
Eine von dem Bezugsberechtigten/Erben/Erbengemeinschaft unterschriebenen Auszahlungsverfügung mit Angabe der IBAN
Eine bestätigte Ausweiskopie vom Begünstigten mit Vorder- und Rückseite
Was ist zu berücksichtigen, wenn kein Bezugsberechtigter angegeben ist?
Sind keine Bezugsberechtigten Personen bekannt ist die Auszahlungsverfügung von allen Erben auszufüllen.
Dabei ist erforderlich, sich auf eine Erklärung zu einigen und die Auszahlungsverfügung gemeinsam zu unterschreiben.
Die Überweisung erfolgt dann auf das von den Erben angegebene Konto.
Wir benötigen vom Kontoinhaber eine bestätigte Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite mit dem Vermerk: Original lag vor)
Die Versicherung wurde an ein Bestattungsinstitut abgetreten, was muss ich tun?
Informieren sie in diesem Fall das Bestattungsinstitut über den Leistungsfall ggf. mit der Sterbeurkunde.
Von dem Bestatter sind dann die Unterlagen einzureichen.
Identifikation / Geldwäschegesetz (GwG):
Was ist eine bestätigte Ausweiskopie und welche Personengruppen führen eine Bestätigung durch?
Es handelt sich hierbei um eine vom Finanzdienstleister unterschriebene und bestätigte Ausweiskopie des Geldempfängers.
Die Bestätigung kann erfolgen durch:
Banken / Geldinstitute
Versicherungsmakler, Vermögensberater
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Rechtsanwalt
Warum wird eine bestätigte Personalausweiskopie benötigt?
Wir sind im Rahmen geltender gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet, eine Identifizierung des Geldempfängers vorzunehmen.
Mit der Bestätigung einer Ausweiskopie wird die Übereinstimmung der Person mit dem vorgelegten Dokument bestätigt.
Die Beglaubigung eines Ausweisdokuments, durch ein Amt oder einen Notar, ist keine Identifizierung der Person, sondern eine Bestätigung des vorgelegten Dokuments auf Echtheit.
Gut zu wissen:
Liegen uns alle erforderlichen Unterlagen zur Bearbeitung vor, erfolgt die Auszahlung innerhalb von 10 Werktagen.
Zu einer Information über die Auszahlung an das zuständige Finanzamt, sind wir gesetzlich verpflichtet.
Die Entis Lebensversicherung ist Teil der Viridium Gruppe, des führenden Bestandsspezialisten für Lebensversicherungen in Deutschland. Die Entis Lebensversicherung betreut ca. 56.000 Verträge mit einem Vermögen von rund 1,5 Milliarden Euro (Stand Ende 2023).
Die Entis Lebensversicherung AG führt die Verträge der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer nach dem Erwerb des Bestandes von der Protektor Lebensversicherungs-AG fort. Als freiwillige Auffangeinrichtung der deutschen Lebensversicherer hatte Protektor den Bestand der Mannheimer Lebensversicherung 2003 übernommen und seitdem verwaltet.