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Berufs- und Erwerbsunfähigkeit

Erfahren Sie, wie Sie Leistungen aus Ihrem Vertrag beantragen können und welche Unterlagen Sie dafür benötigen.

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Dynamik-Widerspruch

Hier können Sie Widerspruch zur dynamischen Erhöhung einlegen.

Vertragsauskunft

Fordern Sie hier einfach Informationen zu Ihrem Vertrag an.

Änderung Bezugsrecht

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Vertragliches

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu vertraglichen Anliegen bei einer Renten- oder Lebensversicherung.

Jährliche Vertragsinformationen

Dynamik

Was bedeutet Dynamik?

Im Versicherungsbereich bezeichnet die Dynamik eine vertraglich vereinbarte regelmäßige – meist jährliche – Erhöhung der Beiträge und Leistungen eines Versicherungsvertrages sowie möglicher Zusatzversicherungen.

Mit der Dynamik haben Sie jedes Jahr die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung dem gestiegenen Gehalt / Lebensstandard anzupassen.

Bei Vertragsabschluss haben Sie sich für eine jährliche Dynamik Ihrer Beiträge entschlossen. Der Einschluss einer Dynamik ist sinnvoll, da durch die Inflation der Wert des Geldes über die Jahre hinweg immer weiter abnimmt. Die Dynamik wirkt dem Wertverlust entgegen, da sich durch das Ansteigen der Beiträge auch höhere Versicherungsleistungen ergeben.

Ist es möglich die Dynamik abzulehnen?

Sie können die dynamische Anpassung zeitnah, ohne Angabe von Gründen, ablehnen. Wird das Angebot allerdings 3 Jahre in Folge abgelehnt, entfällt das Recht auf weitere Angebote für diesen Vertrag.

Warum bekomme ich keine Angebote mehr für die Erhöhung meiner Versicherung?

Mögliche Gründe, warum Sie aktuell kein Dynamikangebot zu Ihrem Vertrag erhalten haben:

  • Ihre Versicherung steht kurz vor dem Ablauf: In der Regel werden in den letzten 3 Versicherungsjahren keine Angebote zur Anpassung erstellt, dies ist in der Versicherungspolice und den Versicherungsbedingungen geregelt.
  • Ihr Anpassungsecht ist erloschen: Sie haben unser Angebot 3x in Folge abgelehnt. Weitere Angebote können wir Ihnen nicht erstellen.
  • Uns fehlt Ihre aktuelle Adresse: Das aktuelle Angebot zur dynamischen Erhöhung liegt Ihnen nicht vor, aber Ihnen wird per Lastschrift ein höherer Beitrag eingezogen. Bitte teilen Sie uns Ihre Anschrift mit, evtl. haben wir keine aktuelle Adresse vorliegen. Nutzen Sie dafür unsere Adressänderung.

Bezugsrecht

Was bedeutet Bezugsrecht?

Mit einem Bezugsrecht können Sie den Leistungsempfänger für den Erlebens- oder Todesfall der versicherten Person bestimmen. In den meisten Fällen wurde ein Bezugsrecht bei Vertragsabschluss festgelegt.

Über das Bezugsrecht im Todesfall kann der Versicherungsnehmer bestimmen, wer die Sterbefallleistung erhält.

Das Bezugsrecht im Erlebensfall regelt, wer abweichend vom Versicherungsnehmer die Leistungen aus dem Vertrag erhält.

Wie ist die Änderung der bezugsberechtigten Person / Personen einzureichen?

Hierzu benötigen wir eine unterschriebene Willenserklärung des Versicherungsnehmers.

Dabei sind folgende Angaben notwendig:

  • Die Daten zur bezugsberechtigten Person (vollständiger Name, Geburtsdatum, aktuelle Adresse), die hinterlegt werden soll.
  • Bei mehreren bezugsberechtigten Personen wird die Leistung gleichmäßig verteilt oder Sie geben uns die Verteilung vor.

Wichtig: Ist ein unwiderrufliches Bezugsrecht gewünscht, benötigen wir eine gesonderte Erklärung.

Zahlungsschwierigkeiten

Wie können Zahlungsschwierigkeiten überbrückt werden?

Sollten Sie aufgrund privater Veränderungen Ihre Beiträge nicht zahlen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten, damit Sie weiterhin von Ihrem bisherigen Investment profitieren können. Nutzen Sie beispielsweise die Möglichkeit einer Beitragsreduzierung, -freistellung oder -verrechnung. Gerne prüfen wir die für Ihren Vertrag individuell geltenden Möglichkeiten. 

Welche Alternativen bei Ihrem Vertrag möglich sind, können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen oder in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Vermittler oder unserem Kundenservice klären. Wir finden gemeinsam eine passende Lösung.

Können offene Beiträge verrechnet werden?

Besteht zu Ihrem Vertrag ein Beitragsrückstand, ist es nicht notwendig, diese Versicherung direkt zu kündigen. 

Eine Lücke in der Beitragszahlung kann in der Regel mit dem vorhandenen Kapital verrechnet werden. 

Ob diese Option auf Ihren Vertrag angewendet werden kann, muss individuell ermittelt werden. 

Bitte beachten Sie, dass Sie uns auch mitteilen, wann Sie die Beitragszahlung wieder aufnehmen. 

Hinweis: Eine Beitragsverrechnung führt in der Regel zu einer Reduzierung der bisher vereinbarten Versicherungssumme.

Kann ich den Versicherungsbeitrag dauerhaft reduzieren?

Ist Ihnen der aktuelle Beitrag generell zu hoch, kann der Versicherungsbeitrag dauerhaft reduziert werden. 

Abhängig von Ihrem künftigen Beitrag wird die Versicherungsleistung reduziert bzw. angepasst. 

Wichtig: Die Versicherungssumme und die Leistungen aus einer möglichen Zusatzversicherung reduzieren sich ebenfalls im entsprechenden Verhältnis.

Ist eine Weiterführung ohne Beitragszahlung möglich?

Grundsätzlich bieten wir eine Weiterführung des Vertrages ohne Beitragszahlung, eine sogenannte Beitragsfreistellung an. Gerne prüfen wir die für Ihren Vertrag individuell geltenden Möglichkeiten. 

Hinweis: Eine frühzeitige Beitragsfreistellung führt in der Regel zu einer Reduzierung der zu erwartenden Leistung. Zudem entfallen mögliche Leistungen aus Zusatzversicherungen. Nur wenn Sie die Beitragszahlung fortsetzen, erhalten Sie einen wichtigen Baustein Ihrer Vorsorge im vollen und gewünschten Umfang.

Kapitalentnahme

Kann ich Kapital aus meinem Vertrag entnehmen?

Gerne prüfen wir, unter welchen Voraussetzungen eine Teilkündigung zu Ihrem Vertrag möglich ist.

Reichen Sie uns dazu eine unterschriebene formlose Auszahlungserklärung unter Nennung Ihres gewünschten Auszahlungsbetrages bzw. mit dem Hinweis „höchstmöglicher Betrag“ und Ihrer IBAN ein.

Nachdem wir die Auszahlungserklärung geprüft haben, melden wir uns bei Ihnen.

Hier können Sie sich über die gesetzlichen Vorschriften informieren: Identifikation / bestätigte Ausweiskopie

Zuzahlungen

Finden Sie unsere Antwort zu Ihrer Frage: Besuchen Sie unseren FAQ-Bereich

FAQ-Bereich

Durch Klicken auf die Kachel unten, die zu Ihrem gesuchten Hauptthema passt, können Sie allle häufig gestellten Fragen finden, die zu diesem Anliegen bereits gestellt wurden und gelangen schnell zu passenden Antworten auf Ihre Fragen. 

Ablauf

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Ablauf der Renten- oder Lebensversicherung. Nutzen Sie für die Beantragung direkt unser entsprechendes Online-Formular.

Ablaufunterlagen

Welche Unterlagen sind von mir zur Ablaufbearbeitung einzureichen?
  • Eine unterschriebene Auszahlungsverfügung mit Angabe Ihrer IBAN.
  • Eine bestätigte Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite mit dem Vermerk: „Original lag vor”). Bitte achten Sie darauf, dass die Schrift und Ihr Bild gut erkennbar sind.
  • Alternativ ist es möglich, eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen. Bei einer Identifizierung mittels Reisepass benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein. 

Sie erwarten eine Auszahlungssumme über 100.000 Euro? Hierfür benötigen wir zusätzlich eine Kopie Ihrer Girocard (EC-Karte) mit Vorder- und Rückseite.

Was muss ein Betreuer zusätzlich bei Ablauf der Versicherung einreichen?

Der Betreuerausweis ist grundsätzlich mit der Auszahlungserklärung einzureichen und muss die Vermögenssorge beinhalten. Nach der individuellen Erstprüfung fordern wir - wenn notwendig - weitere Unterlagen von Ihnen an.

Zusätzlich ist bei einem befristeten Betreuerausweis darauf zu achten, dass dieser auch zum Auszahlungstermin gültig ist.

Wir benötigen nach dem Geldwäschegesetz eine bestätigte Personalausweiskopie des Versicherungsnehmers/ der Versicherungsnehmerin oder eine Bestätigung der Ausweisbefreiung.

Alternativ ist es möglich, eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen. Bei einer Identifizierung mittels Reisepass benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.

Wann werden mir die Ablaufunterlagen zugestellt?

Die Ablaufunterlagen werden Ihnen einige Monate vor dem regulären Ablauftermin zugestellt.

Hinweis: Bitte bedenken Sie, uns immer Ihre aktuelle Adresse mitzuteilen. Sollte sich daran etwas geändert haben, nutzen Sie unser Formular zur Adressänderung und informieren Sie uns, welche Unterlagen Ihnen noch fehlen.

Wo finde ich die Höhe meiner Ablaufleistung?

Nutzen Sie dafür Ihre letzte Mitteilung zum Stand der Versicherung.

Bei Fondsverträgen ist zu beachten, dass die aktuellen Fondswerte zum Tagespreis des Abrechnungstermins ermittelt werden.

Wichtig: Beachten Sie bitte, dass die dortige Angabe eine Prognose ist.

Beruf- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Berufs- und
Erwerbsunfähigkeitsversicherung (BU bzw. EU).

Versicherungsumfang

Besteht der Versicherungsschutz weltweit?

Ja, Ihr Versicherungsschutz gilt bedingungsgemäß weltweit, unabhängig davon, in welchem Land Sie berufsunfähig werden. Falls eine ärztliche Untersuchung zur Prüfung Ihrer Leistungsansprüche erforderlich ist, stimmen Sie bitte vorher die Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten mit uns ab. Wir übernehmen die Kosten, sofern sie üblich und angemessen sind. Die Untersuchung wird von einem unabhängigen Arzt in Deutschland durchgeführt, den wir beauftragen.

Habe ich Versicherungsschutz bei Kriegseinsätzen?

Die Teilnahme an Kriegsereignissen oder inneren Unruhen ist nicht versichert. Sollte die versicherte Person jedoch außerhalb Deutschlands sein und aufgrund von kriegerischen Ereignissen berufsunfähig werden, an denen sie nicht direkt beteiligt war, leisten wir trotzdem.

Antrag und Prüfung

Muss ich meine Beiträge während der Prüfung weiterzahlen?

Die Zahlungspflicht für Ihre Beiträge entfällt nur, wenn wir Ihren Leistungsanspruch anerkennen. In diesem Fall erhalten Sie die überzahlten Beiträge selbstverständlich zurück. Während der Prüfung können wir Ihre Beitragszahlungen gerne aufschieben, sofern Sie die Beiträge mindestens 5 Jahre lang vollständig gezahlt haben und nach dem Aufschub noch mindestens ein weiteres Jahr Beitragszahlungsdauer verbleibt. Der Zahlungsaufschub ist für maximal sechs Monate möglich und kann nur einmal genutzt werden. Wird Ihr Antrag abgelehnt, müssen die ausstehenden Beiträge nachgezahlt werden. Sie haben die Möglichkeit, die Nachzahlung in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Raten über maximal 24 Monate zu leisten. Der Aufschub ist für Sie zinsfrei.

Wie läuft eine Begutachtung ab und wer trägt anfallende Kosten?

Wenn wir Ihre Ansprüche anhand der eingereichten Unterlagen und medizinischen Berichte nicht abschließend beurteilen können, kann in Einzelfällen eine ärztliche Untersuchung notwendig sein – dies ist in den Versicherungsbedingungen vorgesehen. In diesem Fall informieren wir Sie und beauftragen einen unabhängigen Gutachter. Wir stellen ihm Ihre medizinischen Unterlagen zur Verfügung, sofern Sie uns von der Schweigepflicht entbunden haben. Der Gutachter wird Sie dann schriftlich oder telefonisch zur Untersuchung einladen. Wir bemühen uns, einen Gutachter in Ihrer Nähe zu finden, wobei je nach Fachgebiet und Verfügbarkeit auch eine größere Entfernung möglich sein kann. Die Kosten für die Untersuchung sowie für Anreise und Aufenthalt (PKW, Bahnfahrt 2. Klasse und Parkgebühren) übernehmen wir selbstverständlich. Bei Aufenthalten außerhalb Deutschlands stimmen Sie die Reise- und Aufenthaltskosten bitte vorher mit uns ab.

Werden auch die Fahrtkosten zu einem Gutachten übernommen?

Wenn wir ein unabhängiges Gutachten beauftragen, übernehmen wir selbstverständlich die Kosten dafür sowie die Anfahrtskosten. Bei Anreise mit dem Auto erstatten wir 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (kürzeste Strecke). Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten (2. Klasse). Sollten Sie aus medizinischen Gründen eine Begleitperson benötigen, übernehmen wir auch diese Kosten – bitte stimmen Sie dies im Vorfeld mit uns ab. Wenn Sie sich zum Gutachtenzeitpunkt nicht in Deutschland aufhalten, klären Sie bitte die Reise- und Aufenthaltskosten vorher mit uns. Wir übernehmen diese nur, wenn sie üblich und angemessen sind.

Darf ich eine Begleitperson zur Begutachtung mitnehmen?

Wenn eine Begutachtung erforderlich ist, übernehmen wir die Kosten für die Begutachtung sowie für Anreise und Aufenthalt. In der Regel finden sowohl Anreise als auch Begutachtung allein statt. Sollte aus medizinischen Gründen eine Begleitperson notwendig sein und dies nachgewiesen werden, erstatten wir auch deren Reise- und Aufenthaltskosten.

Beruf und Verweisung
(nur für BU)

Was bedeutet Verweisung?

Die Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung regelt, ob und unter welchen Bedingungen Sie bei Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf verwiesen werden können. In diesem Fall entfällt möglicherweise die Leistungspflicht. Es wird zwischen konkreter und abstrakter Verweisung unterschieden, wobei heute meist nur die konkrete Verweisung in den Versicherungsbedingungen geregelt ist. Weitere Informationen zu den verschiedenen Verweisungsarten finden Sie in unserem FAQ.

Was ist die abstrakte Verweisung?

Bei der abstrakten Verweisung prüft der Versicherer, ob die versicherte Person mit Ihrem verbleibenden Leistungsvermögen eine zumutbare Tätigkeit ausüben können, die zu Ihrer Ausbildung und Erfahrung passt. Entscheidend ist, dass diese Tätigkeit nicht erheblich unter der bisherigen sozialen und wirtschaftlichen Stellung liegt. Unter sozialer Wertschätzung versteht man dabei die Anerkennung und Vorteile, die mit der Tätigkeit verbunden sind.

Was ist mit der konkreten Verweisung gemeint?

Bei der konkreten Verweisung prüft der Versicherer, ob die neue Tätigkeit des Versicherten in Bezug auf Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung mit der bisherigen vergleichbar ist. Diese Möglichkeit gilt nur, wenn der Versicherte tatsächlich eine neue Tätigkeit aufgenommen hat.

Was muss ich beachten, wenn ich als Selbständiger/ Freiberufler Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragen muss?

Die einzureichenden Unterlagen dienen dazu, Ihre Einkünfte und die zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu belegen. Für Angestellte sowie Selbständige sind Einkommensnachweise, Steuerbescheide und eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung erforderlich.

Bei Selbständigen und Betriebsinhabern kann das berufliche Leistungsvermögen anhand betriebswirtschaftlicher Kennzahlen überprüft werden. Wenn aus gesundheitlichen Gründen eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit in der konkret zuletzt ausgeübten Tätigkeit nachgewiesen ist, prüfen wir bei Selbständigen, geschäftsführenden Gesellschaftern und Freiberuflern zusätzlich, ob eine betriebliche Umorganisation möglich ist, durch die Sie eine unveränderte Stellung im Betrieb innehaben. Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie wirtschaftlich und betrieblich zweckmäßig ist. Die neue Tätigkeit muss aus Basis der Gesundheitsverhältnisse, der Ausbildung und Erfahrung zumutbar sein und der bisherigen Lebensstellung in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht entsprechen.

Für eine genaue Beurteilung der Berufsunfähigkeit benötigen wir umfangreiche Unterlagen, wie Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, Steuerbescheide, Verträge und Nachweise über laufende Aufträge. Je detaillierter die Informationen, desto schneller und genauer können wir Ihren Leistungsanspruch prüfen. Bitte stellen Sie alle Unterlagen vollständig und aktuell zur Verfügung, um den Prozess zu beschleunigen.

Nachweiserbringung

Wie und von wem wird der Grad der Berufsunfähigkeit ermittelt?

Um Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, muss der Grad der Berufsunfähigkeit mindestens 50 % betragen. Dies erfordert eine genaue Klärung, wie Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit beeinflussen. Nur wenn alle Aufgaben und Anforderungen Ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt sind, können die gesundheitlichen Einschränkungen korrekt zugeordnet werden.

In einigen Fällen haben behandelnde Ärzte möglicherweise nicht alle notwendigen Informationen über Ihr Berufsfeld, was die genaue Bestimmung des Berufsunfähigkeitsgrads erschwert. Wir stellen jedoch sicher, dass alle erforderlichen Informationen im Rahmen der Leistungsfallprüfung gesammelt und etwaige Lücken geschlossen werden, um eine zuverlässige Beurteilung Ihres Berufsunfähigkeitsgrads zu ermöglichen.

Was haben finanzielle Unterlagen wie z.B. Gehaltsnachweise oder Steuerbescheide mit der Prüfung meines Anspruchs auf BU-Leistungen zu tun?

Finanzielle Unterlagen wie Gehaltsnachweise und Steuerbescheide sind wichtig, um Ihr vorheriges Einkommen und die Qualifikation in Ihrer letzten Tätigkeit nachzuweisen. Sie zeigen, wie viel Sie vor der Berufsunfähigkeit verdient haben und welche Kenntnisse Sie erworben haben. 

Falls nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit im Ausgangsberuf eine neue Tätigkeit beurteilt werden muss, um festzustellen, ob sie im Sinne der Versicherungsbedingungen vergleichbar mit der vorherigen ist (konkrete Verweisung), helfen diese Unterlagen dabei, zu prüfen, ob Ihre Lebensstellung (Einkommen und soziales Ansehen) erhalten bleibt. Nur dann könnte ein Leistungsanspruch entfallen. 

Insgesamt sind finanzielle Unterlagen entscheidend, um Ihren Anspruch auf Berufsunfähigkeitsleistungen zu prüfen.

Gilt die Anerkennung der Dienstunfähigkeit eines Beamten durch seinen Dienstherren als Nachweis einer Berufsunfähigkeit?

Ein Beamter gilt als dienstunfähig, wenn er seinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Dies wird durch ein amtsärztliches, truppenärztliches oder anderes ärztliches Gutachten festgestellt. Bei Feststellung der Dienstunfähigkeit wird der Beamte in den Ruhestand versetzt oder entlassen. Es gibt keinen Grad der Dienstunfähigkeit. 

Berufsunfähig ist, wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen mindestens sechs Monate lang zu 50 % oder mehr nicht in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben oder eine andere, zumutbare Tätigkeit auszuführen, die der Ausbildung und Lebensstellung entspricht.

Die Feststellung der Dienstunfähigkeit bedeutet jedoch nicht automatisch, dass auch Berufsunfähigkeit vorliegt. Bei Verträgen ohne abstrakte Verweisung kann eine gesundheitlich bedingte Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuführen, zu einem Leistungsanspruch führen. Bei Verträgen mit abstrakter Verweisung gelten ähnliche Bedingungen, jedoch hängt die genaue Bewertung von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.

Ist eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit der Nachweis, dass Sie im Sinne der Versicherungsbedingungen berufsunfähig sind?

Nein. Ein Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht nicht allein aufgrund einer längeren Krankschreibung. Entscheidend ist, ob Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr zu mindestens 50 % für mindestens 6 Monate ausüben können. Eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit attestiert lediglich eine eingeschränkte berufliche Leistungsfähigkeit für den Zeitraum einer Erkrankung, jedoch nicht die konkrete Beeinträchtigung Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit, die für die Feststellung der Berufsunfähigkeit relevant ist. 

Auch eine Bewilligung durch die Deutsche Rentenversicherung begründet keinen Leistungsanspruch, da diese keine berufsbezogenen Einschränkungen feststellt. Der Versicherer muss Ihr berufliches Anforderungsprofil mit den nachgewiesenen Einschränkungen abgleichen, wobei Faktoren wie Arbeitsmarktsituation und Alter (im Gegensatz zur Bewertung durch die Deutsche Rentenversicherung) keine Rolle spielen.

Ist ein festgestellter Grad der Behinderung (GdB) gleich dem Grad einer Berufsunfähigkeit?

Der Grad der Behinderung (GdB) wird unabhängig vom Beruf beurteilt und berücksichtigt nicht, ob eine schwere Behinderung eine berufliche Tätigkeit noch möglich macht. Der GdB, wie er im Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (SchwbG) definiert ist, gibt daher keinen Aufschluss über den Grad der Berufsunfähigkeit oder die berufliche Leistungsfähigkeit. Zudem kann sich der GdB bei bestimmten Erkrankungen für die Dauer der Heilungsbewährung verändern, was nicht dem tatsächlichen Umfang der Funktionsbeeinträchtigung entspricht. In der Berufsunfähigkeitsversicherung werden ausschließlich ärztlich nachgewiesene Erkrankungen und deren tatsächliche Auswirkungen auf Ihre berufliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt.

Anzeigepflichten

Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und was sind die Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht?

Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers. Bei der Antragstellung stellt der Versicherer risikorelevante Fragen (z. B. Gesundheitsfragen), um das Risiko einzuschätzen und den Versicherungsschutz zu vereinbaren. Diese Fragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Werden falsche oder unvollständige Angaben gemacht, verletzt der Antragsteller seine vorvertragliche Anzeigepflicht, was dem Versicherer je nach Verschuldensgrad das Recht gibt, den Vertrag anzupassen, zu kündigen, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn sogar anzufechten.

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur betrieblichen Altersversorgung.

Direktversicherung

Was ist eine Direktversicherung?

Eine Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließt. 

Der Arbeitgeber ist in diesem Fall der Versicherungsnehmer. Der / die Arbeitnehmer*in ist die versicherte Person. Die Beiträge können in drei unterschiedlichen Formen finanziert werden:

1. Entgeltumwandlung (Arbeitnehmerfinanzierung):

  • Die Beträge zur Versicherung werden durch Umwandlung des Gehalts der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aufgebracht.
  • Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Gehalts zugunsten der Altersvorsorge in eine bAV eingezahlt. Der Arbeitnehmer spart so direkt für seine Rente und kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. 

2. Arbeitgeberfinanzierung: 

  • Die Beträge zur Versicherung werden allein vom Arbeitgeber aufgebracht. 

3. Mischfinanzierung: 

  • Die Beträge zur Versicherung werden zum Teil von dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin und zum Teil vom Arbeitgeber aufgebracht.
Ich scheide aus dem Unternehmen aus, was ist zu tun?

Ihr alter Arbeitgeber (bisheriger Versicherungsnehmer der bAV) muss uns Ihren Dienstaustrittstermin schriftlich mitteilen. Er kann dies über unser Formular vornehmen. Sie können die Versicherung dann auf Ihren neuen Arbeitgeber übertragen oder privat fortführen. Alle notwendigen Unterlagen fragen wir dann bei Ihnen an.

Ich bin außerhalb der Lohnfortzahlung, was passiert jetzt?

Wenn Sie als Angestellter in der Ansparphase so lange Zeit krank sind, dass Sie deswegen kein Gehalt mehr beziehen, ruht das bestehende Angestelltenverhältnis. In dieser Phase ist die Beitragszahlung eingestellt. Ihr späterer Versorgungsanspruch reduziert sich entsprechend. 

Sie haben dann zwei Möglichkeiten: Sie können die Versicherung beitragsfrei stellen oder Sie bezahlen die Beiträge selbst weiter. Wichtig ist, dass Ihr Arbeitgeber uns schriftlich mitteilt, zu welchem Termin Sie aus der Lohnfortzahlung fallen.

Bis zu welchen Grenzen ist die betriebliche Altersversorgung steuer-/ sozialabgabenfrei?

Die in eine Direktversicherung eingezahlten Beiträge bleiben bis zu 7.728 Euro (für 2025) steuerfrei – das entspricht 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung. Pauschal versteuerte Beiträge werden auf den Dotierungsrahmen von 8 % angerechnet.

Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht gelten folgende gesetzliche Regelungen: Beiträge in eine Direktversicherung sind jährlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. Das sind bis zu 3.864 Euro im Jahr 2025.

Pensionszusage

Was ist eine Pensionszusage?

Die Pensionszusage (oder auch „Direktzusage“ genannt) ist ein weiterer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber ist der Versorgungsträger. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird über eine Pensionszusage geregelt. 

Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Pensionszusage und schließt zur Finanzierung eine Rückdeckungsversicherung ab.

Identifikation / Bestätigte Ausweiskopie

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Identifikation und zur bestätigten Ausweiskopie bei Anliegen in Bezug auf eine Renten- oder Lebensversicherung.

Identifikation / Bestätigte Ausweiskopie

Was ist eine bestätigte Ausweiskopie und welche Personengruppen führen eine Bestätigung durch?

Die Bestätigung der Ausweiskopie kann durch einen bestimmten Personenkreis vorgenommen werden. Dazu zählen:

  • Banken / Geldinstitute
  • Versicherungsvermittler / Versicherungsvermittlerin
  • Vermögensberatungsagenturen
  • Steuerberatungsbüros
  • Wirtschaftsprüfer / Wirtschaftsprüferin
  • Rechtsanwaltsbüros

Dieser Personenkreis identifiziert Sie anhand Ihres Ausweises und bestätigt, dass dieser im Original vorgelegen hat. Nur bei Einreichung dieser bestätigten Ausweiskopie dürfen wir aus geldwäscherechtlichen Gründen Leistungen an Sie auszahlen.

Alternativ ist es möglich, eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen. Wenn Sie eine bestätigte Reisepasskopie einreichen, benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.

Warum wird eine bestätigte und keine beglaubigte Ausweiskopie benötigt?

Wir sind im Rahmen geltender gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet, eine Identifizierung des Versicherungsnehmers und ggf. abweichenden Geldempfängers vorzunehmen. 

Mit der Bestätigung einer Ausweiskopie wird bestätigt, dass der Ausweis der zu identifizierenden Person im Original vorgelegen hat. 

Die Beglaubigung eines Ausweisdokuments durch ein Amt oder ein Notariat ist nach geldwäscherechtlichen Vorschriften nicht zulässig. Es wird hierbei lediglich die inhaltliche Übereinstimmung des Originals mit der vorgelegten Kopie beglaubigt.

Was kann ich tun, wenn mein Ausweis abgelaufen ist?

Wir akzeptieren von Ihnen auch offizielle vorläufige Ausweiskopien, wenn diese zum Einreichungstermin gültig sind. 

Auch diese müssen bestätigt sein. 

Alternativ ist es möglich, eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen. Wenn Sie eine bestätigte Reisepasskopie einreichen, benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.

Kündigung

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Kündigung der Renten- oder Lebensversicherung.

Wichtiges zur Kündigung

Welche Unterlagen sind von mir zur Kündigungsbearbeitung einzureichen?
  • Eine unterschriebene Auszahlungsverfügung mit Angabe Ihrer IBAN.
  • Eine bestätigte Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite mit dem Vermerk: „Original lag vor”). Bitte achten Sie darauf, dass die Schrift und Ihr Bild gut erkennbar sind.  
  • Alternativ ist es möglich, eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen. Bei einer Identifizierung mittels Reisepass benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.
Was muss ein Betreuer zusätzlich bei Kündigung der Versicherung einreichen?

Der Betreuerausweis ist grundsätzlich mit der Auszahlungserklärung einzureichen und muss die Vermögenssorge beinhalten. Nach der individuellen Erstprüfung fordern wir - wenn notwendig - weitere Unterlagen von Ihnen an.

Zusätzlich ist bei einem befristeten Betreuerausweis darauf zu achten, dass dieser auch zum Auszahlungstermin gültig ist.

Wir benötigen nach dem Geldwäschegesetz eine bestätigte Personalausweiskopie des Versicherungsnehmers/ der Versicherungsnehmerin oder eine Bestätigung der Ausweisbefreiung.

Alternativ ist es möglich, eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen. Bei einer Identifizierung mittels Reisepass benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.

Welche Nachteile bringt eine Kündigung des Vorsorgevertrages mit sich?

Die vorzeitige Kündigung Ihres Vertrages kann weitreichende Auswirkungen auf Ihre Vorsorge haben und für Sie mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden sein. Das gilt insbesondere bei einer Kündigung in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss. Dies liegt u. a. darin begründet, dass aus Ihren Beiträgen auch Abschluss- und Vertriebskosten entnommen werden. 

Wenden Sie sich gerne an Ihren Vermittler oder rufen Sie uns an.

Was ist zu beachten, wenn für Sie keine Alternative zur Kündigung in Frage kommt?

Eine Kündigung kann nur schriftlich zum Schluss der Versicherungsperiode unter Vorlage des Versicherungsscheins erfolgen. Also zum Monats-, Quartals- bzw. Jahresende – je nach vereinbarter Zahlungsweise. Dafür genügt ein vom Versicherungsnehmer unterzeichnetes, formloses Schreiben. Bitte achten Sie dabei auch auf etwaige Dritte, deren Einwilligung bei einer Kündigung notwendig ist (z. B. nach einer Sicherungsabtretung).

Zahlungsschwierigkeiten

Wie können Zahlungsschwierigkeiten überbrückt werden?

Sollten Sie aufgrund privater Veränderungen Ihre Beiträge nicht zahlen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten, damit Sie weiterhin von Ihrem bisherigen Investment profitieren können. Nutzen Sie beispielsweise die Möglichkeit einer Beitragsreduzierung, -freistellung oder -verrechnung. Gerne prüfen wir die für Ihren Vertrag individuell geltenden Möglichkeiten. 

Welche Alternativen bei Ihrem Vertrag möglich sind, können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen oder in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Vermittler oder unserem Kundenservice klären. Wir finden gemeinsam eine passende Lösung.

Können offene Beiträge verrechnet werden?

Besteht zu Ihrem Vertrag ein Beitragsrückstand, ist es nicht notwendig, diese Versicherung direkt zu kündigen. 

Eine Lücke in der Beitragszahlung kann in der Regel mit dem vorhandenen Kapital verrechnet werden. 

Ob diese Option auf Ihren Vertrag angewendet werden kann, muss individuell ermittelt werden. 

Bitte beachten Sie, dass Sie uns auch mitteilen, wann Sie die Beitragszahlung wieder aufnehmen. 

Hinweis: Eine Beitragsverrechnung führt in der Regel zu einer Reduzierung der bisher vereinbarten Versicherungssumme.

Kann ich den Versicherungsbeitrag dauerhaft reduzieren?

Ist Ihnen der aktuelle Beitrag generell zu hoch, kann der Versicherungsbeitrag dauerhaft reduziert werden. 

Abhängig von Ihrem künftigen Beitrag wird die Versicherungsleistung reduziert bzw. angepasst. 

Wichtig: Die Versicherungssumme und die Leistungen aus einer möglichen Zusatzversicherung reduzieren sich ebenfalls im entsprechenden Verhältnis.

Ist eine Weiterführung ohne Beitragszahlung möglich?

Grundsätzlich bieten wir eine Weiterführung des Vertrages ohne Beitragszahlung, eine sogenannte Beitragsfreistellung an. Gerne prüfen wir die für Ihren Vertrag individuell geltenden Möglichkeiten. 

Hinweis: Eine frühzeitige Beitragsfreistellung führt in der Regel zu einer Reduzierung der zu erwartenden Leistung. Zudem entfallen mögliche Leistungen aus Zusatzversicherungen. Nur wenn Sie die Beitragszahlung fortsetzen, erhalten Sie einen wichtigen Baustein Ihrer Vorsorge im vollen und gewünschten Umfang.

Kapitalentnahme

Kann ich Kapital aus meinem Vertrag entnehmen?

Gerne prüfen wir, unter welchen Voraussetzungen eine Teilkündigung zu Ihrem Vertrag möglich ist.

Reichen Sie uns dazu eine unterschriebene formlose Auszahlungserklärung unter Nennung Ihres gewünschten Auszahlungsbetrages bzw. mit dem Hinweis „höchstmöglicher Betrag“ und Ihrer IBAN ein.

Nachdem wir die Auszahlungserklärung geprüft haben, melden wir uns bei Ihnen.

Hier können Sie sich über die gesetzlichen Vorschriften informieren: Identifikation / bestätigte Ausweiskopie

Identifikation / Bestätigte Ausweiskopie

Was ist eine bestätigte Ausweiskopie und welche Personengruppen führen eine Bestätigung durch?

Die Bestätigung der Ausweiskopie kann durch einen bestimmten Personenkreis vorgenommen werden. Dazu zählen:

  • Banken / Geldinstitute
  • Versicherungsvermittler / Versicherungsvermittlerin
  • Vermögensberatungsagenturen
  • Steuerberatungsbüros
  • Wirtschaftsprüfer / Wirtschaftsprüferin
  • Rechtsanwaltsbüros

Dieser Personenkreis identifiziert Sie anhand Ihres Ausweises und bestätigt, dass dieser im Original vorgelegen hat. Nur bei Einreichung dieser bestätigten Ausweiskopie dürfen wir aus geldwäscherechtlichen Gründen Leistungen an Sie auszahlen.

Alternativ ist es möglich, eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen. Wenn Sie eine bestätigte Reisepasskopie einreichen, benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.

Warum wird eine bestätigte und keine beglaubigte Ausweiskopie benötigt?

Wir sind im Rahmen geltender gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet, eine Identifizierung des Versicherungsnehmers und ggf. abweichenden Geldempfängers vorzunehmen.

Mit der Bestätigung einer Ausweiskopie wird bestätigt, dass der Ausweis der zu identifizierenden Person im Original vorgelegen hat.

Die Beglaubigung eines Ausweisdokuments durch ein Amt oder ein Notariat ist nach geldwäscherechtlichen Vorschriften nicht zulässig. Es wird hierbei lediglich die inhaltliche Übereinstimmung des Originals mit der vorgelegten Kopie beglaubigt.

Was kann ich tun, wenn mein Ausweis abgelaufen ist?

Wir akzeptieren von Ihnen auch offizielle vorläufige Ausweiskopien, wenn diese zum Einreichungstermin gültig sind.

Auch diese müssen bestätigt sein.

Alternativ ist es möglich, eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen. Wenn Sie eine bestätigte Reisepasskopie einreichen, benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.

Sterbefall

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Meldung eines Sterbefalls bei einer Renten- oder Lebensversicherung.

In dieser schwierigen Zeit stehen wir schnell und unkompliziert an Ihrer Seite.

Einreichung von Unterlagen

Welche Unterlagen sind im Sterbefall einzureichen?
  • Die Sterbeurkunde.
  • Ihre Kontaktdaten für mögliche Rückfragen.
  • Eine von dem Geldempfänger/ der Geldempfängerin unterschriebene Auszahlungsverfügung mit Angabe Ihrer IBAN.
  • Eine bestätigte Kopie des Personalausweises der begünstigten Person (Vorder- und Rückseite mit dem Vermerk: „Original lag vor”). Bitte achten Sie darauf, dass die Schrift und das Bild gut erkennbar sind.
  • Alternativ ist es möglich, eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen. Bei einer Identifizierung mittels Reisepass benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.
Was ist zu berücksichtigen, wenn kein Bezugsberechtigter angegeben ist?

Sind keine bezugsberechtigten Personen bekannt, ist die Auszahlungserklärung von allen Erben auszufüllen. 

Dabei ist es erforderlich, sich auf eine Erklärung zu einigen und die Auszahlungserklärung gemeinsam zu unterschreiben. Die Überweisung erfolgt dann auf das von den Erben angegebene Konto. 

Wir benötigen vom Kontoinhaber bzw. den Kontoinhabern eine bestätigte Personalausweiskopie (Vorder- und Rückseite mit dem Vermerk: „Original lag vor“).

Bei Auszahlung auf das Nachlasskonto wird von jedem Erben eine bestätigte Ausweiskopie benötigt. Ausnahme: Es ist ein Nachlassverwalter bestellt. Dann muss sich nur dieser über die Bestellungsurkunde legitimieren. 

Alternativ ist es möglich, eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen. Wenn Sie eine bestätigte Reisepasskopie einreichen, benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.

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