Sie erhalten jährlich eine aktuelle Wertmitteilung schriftlich von uns.
Für den Versand dieser Auskunft benötigen wir Ihre aktuelle Anschrift. Bitte teilen Sie uns jede Adressänderung mit.
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Finden Sie Antworten und klären Sie Ihre Anliegen online.
Über diese Servicefelder gelangen Sie auf die jeweilige Detailseite Ihres Anliegens. Dort können Sie allgemeine Informationen zum Thema und Details zur Vorgehensweise erfahren. Außerdem können Sie notwendige Dokumente herunterladen und Ihren Antrag bequem online einreichen.
Die Service-Themen auf dieser Seite lassen sich schnell und einfach per Formular lösen.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu vertraglichen Anliegen bei einer Renten- oder Lebensversicherung.
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Sie erhalten jährlich zur Hauptfälligkeit von uns eine Mitteilung, die Sie über den Wert der Anteilseinheiten beziehungsweise den Wert des Vertragskapitals informiert. Bei Bedarf können Sie eine aktuelle Wertmitteilung auch bei uns anfordern.
Im Versicherungsbereich bezeichnet die Dynamik eine vertraglich vereinbarte regelmäßige – meist jährliche – Erhöhung der Beiträge und Leistungen eines Versicherungsvertrages sowie möglicher Zusatzversicherungen.
Mit der Dynamik haben Sie jedes Jahr die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung dem gestiegenen Gehalt / Lebensstandard anzupassen.
Bei Vertragsabschluss haben Sie sich für eine jährliche Dynamik Ihrer Beiträge entschlossen. Der Einschluss einer Dynamik ist sinnvoll, da durch die Inflation der Wert des Geldes über die Jahre hinweg immer weiter abnimmt. Die Dynamik wirkt dem Wertverlust entgegen, da sich durch das Ansteigen der Beiträge auch höhere Versicherungsleistungen ergeben.
Sie können die dynamische Anpassung zeitnah, ohne Angabe von Gründen, ablehnen. Wird das Angebot allerdings 3 Jahre in Folge abgelehnt, entfällt das Recht auf weitere Angebote für diesen Vertrag.
Die jährliche Erhöhung ist bereits bei Vertragsabschluss vereinbart. Die Summe kann nicht individuell festgelegt werden.
Mögliche Gründe, warum Sie aktuell kein Dynamikangebot zu Ihrem Vertrag erhalten haben:
Nach einem schriftlichen Ausschluss der Dynamik verlieren Sie das Recht auf dynamische Anpassung ohne Gesundheitsprüfung.
Ihr Versicherungsschutz erhöht sich nicht mehr. Ein Wertverlust durch Inflation wird nicht mehr ausgeglichen.
Mit einem Bezugsrecht können Sie den Leistungsempfänger für den Erlebens- oder Todesfall der versicherten Person bestimmen. In den meisten Fällen wurde ein Bezugsrecht bei Vertragsabschluss festgelegt.
Über das Bezugsrecht im Todesfall kann der Versicherungsnehmer bestimmen, wer die Sterbefallleistung erhält.
Das Bezugsrecht im Erlebensfall regelt, wer abweichend vom Versicherungsnehmer die Leistungen aus dem Vertrag erhält.
Die Leistung fällt in den Nachlass.
Alle erbberechtigten Personen müssen sich auf eine gemeinsame Auszahlung einigen.
Während der Vertragslaufzeit kann die widerruflich bezugsberechtigte Person jederzeit vom Versicherungsnehmer schriftlich geändert werden.
Nutzen Sie dafür das Dokument Änderung des Bezugsrechts.
Ja, der Versicherungsnehmer kann eine oder mehrere Personen als bezugsberechtigte Personen benennen.
Nutzen Sie dafür das Dokument Änderung des Bezugsrechts.
Hierzu benötigen wir eine unterschriebene Willenserklärung des Versicherungsnehmers.
Dabei sind folgende Angaben notwendig:
Wichtig: Ist ein unwiderrufliches Bezugsrecht gewünscht, benötigen wir eine gesonderte Erklärung.
Sollten Sie aufgrund privater Veränderungen Ihre Beiträge nicht zahlen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten, damit Sie weiterhin von Ihrem bisherigen Investment profitieren können. Nutzen Sie beispielsweise die Möglichkeit einer Beitragsreduzierung, -freistellung oder -verrechnung. Gerne prüfen wir die für Ihren Vertrag individuell geltenden Möglichkeiten.
Welche Alternativen bei Ihrem Vertrag möglich sind, können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen oder in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Vermittler oder unserem Kundenservice klären. Wir finden gemeinsam eine passende Lösung.
Besteht zu Ihrem Vertrag ein Beitragsrückstand, ist es nicht notwendig, diese Versicherung direkt zu kündigen.
Eine Lücke in der Beitragszahlung kann in der Regel mit dem vorhandenen Kapital verrechnet werden.
Ob diese Option auf Ihren Vertrag angewendet werden kann, muss individuell ermittelt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns auch mitteilen, wann Sie die Beitragszahlung wieder aufnehmen.
Hinweis: Eine Beitragsverrechnung führt in der Regel zu einer Reduzierung der bisher vereinbarten Versicherungssumme.
Ist Ihnen der aktuelle Beitrag generell zu hoch, kann der Versicherungsbeitrag dauerhaft reduziert werden.
Abhängig von Ihrem künftigen Beitrag wird die Versicherungsleistung reduziert bzw. angepasst.
Wichtig: Die Versicherungssumme und die Leistungen aus einer möglichen Zusatzversicherung reduzieren sich ebenfalls im entsprechenden Verhältnis.
Grundsätzlich bieten wir eine Weiterführung des Vertrages ohne Beitragszahlung, eine sogenannte Beitragsfreistellung an. Gerne prüfen wir die für Ihren Vertrag individuell geltenden Möglichkeiten.
Hinweis: Eine frühzeitige Beitragsfreistellung führt in der Regel zu einer Reduzierung der zu erwartenden Leistung. Zudem entfallen mögliche Leistungen aus Zusatzversicherungen. Nur wenn Sie die Beitragszahlung fortsetzen, erhalten Sie einen wichtigen Baustein Ihrer Vorsorge im vollen und gewünschten Umfang.
Handelt es sich in Ihrem Fall um eine "Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung" (SBU) oder um eine "Selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung" (SEU)?
Melden Sie sich bitte schriftlich bei uns für eine individuelle Lösung.
Gerne prüfen wir, unter welchen Voraussetzungen eine Teilkündigung zu Ihrem Vertrag möglich ist.
Reichen Sie uns dazu eine unterschriebene formlose Auszahlungserklärung unter Nennung Ihres gewünschten Auszahlungsbetrages bzw. mit dem Hinweis „höchstmöglicher Betrag“ und Ihrer IBAN ein.
Nachdem wir die Auszahlungserklärung geprüft haben, melden wir uns bei Ihnen.
Hier können Sie sich über die gesetzlichen Vorschriften informieren: Identifikation / bestätigte Ausweiskopie
Zuzahlungen sind bedingungsgemäß nur im Rahmen einer Dauerverkürzung möglich. Sprechen Sie uns an, gerne prüfen wir die für Ihren Vertrag bestehenden Möglichkeiten.
Durch Klicken auf die Kachel unten, die zu Ihrem gesuchten Hauptthema passt, können Sie allle häufig gestellten Fragen finden, die zu diesem Anliegen bereits gestellt wurden und gelangen schnell zu passenden Antworten auf Ihre Fragen.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Ablauf der Renten- oder Lebensversicherung. Nutzen Sie für die Beantragung direkt unser entsprechendes Online-Formular.
Sie erwarten eine Auszahlungssumme über 100.000 Euro? Hierfür benötigen wir zusätzlich eine Kopie Ihrer Girocard (EC-Karte) mit Vorder- und Rückseite.
Der Betreuerausweis ist grundsätzlich mit der Auszahlungserklärung einzureichen und muss die Vermögenssorge beinhalten. Nach der individuellen Erstprüfung fordern wir - wenn notwendig - weitere Unterlagen von Ihnen an.
Zusätzlich ist bei einem befristeten Betreuerausweis darauf zu achten, dass dieser auch zum Auszahlungstermin gültig ist.
Wir benötigen nach dem Geldwäschegesetz eine bestätigte Personalausweiskopie des Versicherungsnehmers/ der Versicherungsnehmerin oder eine Bestätigung der Ausweisbefreiung.
Alternativ ist es möglich, eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen. Bei einer Identifizierung mittels Reisepass benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.
Die Ablaufunterlagen werden Ihnen einige Monate vor dem regulären Ablauftermin zugestellt.
Hinweis: Bitte bedenken Sie, uns immer Ihre aktuelle Adresse mitzuteilen. Sollte sich daran etwas geändert haben, nutzen Sie unser Formular zur Adressänderung und informieren Sie uns, welche Unterlagen Ihnen noch fehlen.
Nutzen Sie dafür Ihre letzte Mitteilung zum Stand der Versicherung.
Bei Fondsverträgen ist zu beachten, dass die aktuellen Fondswerte zum Tagespreis des Abrechnungstermins ermittelt werden.
Wichtig: Beachten Sie bitte, dass die dortige Angabe eine Prognose ist.
Liegt Ihnen der Versicherungsschein zum Ablauf nicht mehr vor, senden Sie uns bitte eine unterschiebene Verlusterklärung zu.
Sie bekommen von uns einige Monate vor dem Ablauftermin einen Brief, in dem wir alle Unterlagen, die wir benötigen, auflisten.
Alle Daten zur Auszahlung können von Ihnen auch über unsere Onlinestrecke eingereicht werden. Entsprechende Formulare finden Sie auch auf unserer Webseite.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Berufs- und
Erwerbsunfähigkeitsversicherung (BU bzw. EU).
Ja, Ihr Versicherungsschutz gilt bedingungsgemäß weltweit, unabhängig davon, in welchem Land Sie berufsunfähig werden. Falls eine ärztliche Untersuchung zur Prüfung Ihrer Leistungsansprüche erforderlich ist, stimmen Sie bitte vorher die Übernahme der Reise- und Aufenthaltskosten mit uns ab. Wir übernehmen die Kosten, sofern sie üblich und angemessen sind. Die Untersuchung wird von einem unabhängigen Arzt in Deutschland durchgeführt, den wir beauftragen.
Die Teilnahme an Kriegsereignissen oder inneren Unruhen ist nicht versichert. Sollte die versicherte Person jedoch außerhalb Deutschlands sein und aufgrund von kriegerischen Ereignissen berufsunfähig werden, an denen sie nicht direkt beteiligt war, leisten wir trotzdem.
Wann Sie Leistungen erhalten, hängt von Ihren individuellen Vertragsbedingungen ab.
Wir können erst nach Abschluss der Prüfung feststellen, ob Sie einen Leistungsanspruch haben. Danach informieren wir Sie, ob und für welchen Zeitraum Leistungen gezahlt werden. Ein Vorschuss ist daher nicht möglich und in den Versicherungsbedingungen auch nicht vorgesehen.
Nein, die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung werden Ihnen in voller Höhe gemäß dem Versicherungsvertrag gewährt, unabhängig von Ihrem Einkommen. Es erfolgt keine Kürzung.
Ihre persönliche Ansprechpartnerin/ Ihr persönlicher Ansprechpartner unterstützt Sie von der Antragsstellung bis zur Entscheidung über Ihre Leistungsansprüche. Bei Fragen zur Leistungsprüfung sind wir während der Geschäftszeiten telefonisch für Sie da und rufen Sie auch gerne zurück.
Die Zahlungspflicht für Ihre Beiträge entfällt nur, wenn wir Ihren Leistungsanspruch anerkennen. In diesem Fall erhalten Sie die überzahlten Beiträge selbstverständlich zurück. Während der Prüfung können wir Ihre Beitragszahlungen gerne aufschieben, sofern Sie die Beiträge mindestens 5 Jahre lang vollständig gezahlt haben und nach dem Aufschub noch mindestens ein weiteres Jahr Beitragszahlungsdauer verbleibt. Der Zahlungsaufschub ist für maximal sechs Monate möglich und kann nur einmal genutzt werden. Wird Ihr Antrag abgelehnt, müssen die ausstehenden Beiträge nachgezahlt werden. Sie haben die Möglichkeit, die Nachzahlung in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Raten über maximal 24 Monate zu leisten. Der Aufschub ist für Sie zinsfrei.
Wenn wir Ihre Ansprüche anhand der eingereichten Unterlagen und medizinischen Berichte nicht abschließend beurteilen können, kann in Einzelfällen eine ärztliche Untersuchung notwendig sein – dies ist in den Versicherungsbedingungen vorgesehen. In diesem Fall informieren wir Sie und beauftragen einen unabhängigen Gutachter. Wir stellen ihm Ihre medizinischen Unterlagen zur Verfügung, sofern Sie uns von der Schweigepflicht entbunden haben. Der Gutachter wird Sie dann schriftlich oder telefonisch zur Untersuchung einladen. Wir bemühen uns, einen Gutachter in Ihrer Nähe zu finden, wobei je nach Fachgebiet und Verfügbarkeit auch eine größere Entfernung möglich sein kann. Die Kosten für die Untersuchung sowie für Anreise und Aufenthalt (PKW, Bahnfahrt 2. Klasse und Parkgebühren) übernehmen wir selbstverständlich. Bei Aufenthalten außerhalb Deutschlands stimmen Sie die Reise- und Aufenthaltskosten bitte vorher mit uns ab.
Wenn wir ein unabhängiges Gutachten beauftragen, übernehmen wir selbstverständlich die Kosten dafür sowie die Anfahrtskosten. Bei Anreise mit dem Auto erstatten wir 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (kürzeste Strecke). Für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten (2. Klasse). Sollten Sie aus medizinischen Gründen eine Begleitperson benötigen, übernehmen wir auch diese Kosten – bitte stimmen Sie dies im Vorfeld mit uns ab. Wenn Sie sich zum Gutachtenzeitpunkt nicht in Deutschland aufhalten, klären Sie bitte die Reise- und Aufenthaltskosten vorher mit uns. Wir übernehmen diese nur, wenn sie üblich und angemessen sind.
Wenn eine Begutachtung erforderlich ist, übernehmen wir die Kosten für die Begutachtung sowie für Anreise und Aufenthalt. In der Regel finden sowohl Anreise als auch Begutachtung allein statt. Sollte aus medizinischen Gründen eine Begleitperson notwendig sein und dies nachgewiesen werden, erstatten wir auch deren Reise- und Aufenthaltskosten.
Die Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung regelt, ob und unter welchen Bedingungen Sie bei Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf verwiesen werden können. In diesem Fall entfällt möglicherweise die Leistungspflicht. Es wird zwischen konkreter und abstrakter Verweisung unterschieden, wobei heute meist nur die konkrete Verweisung in den Versicherungsbedingungen geregelt ist. Weitere Informationen zu den verschiedenen Verweisungsarten finden Sie in unserem FAQ.
Bei der abstrakten Verweisung prüft der Versicherer, ob die versicherte Person mit Ihrem verbleibenden Leistungsvermögen eine zumutbare Tätigkeit ausüben können, die zu Ihrer Ausbildung und Erfahrung passt. Entscheidend ist, dass diese Tätigkeit nicht erheblich unter der bisherigen sozialen und wirtschaftlichen Stellung liegt. Unter sozialer Wertschätzung versteht man dabei die Anerkennung und Vorteile, die mit der Tätigkeit verbunden sind.
Bei der konkreten Verweisung prüft der Versicherer, ob die neue Tätigkeit des Versicherten in Bezug auf Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung mit der bisherigen vergleichbar ist. Diese Möglichkeit gilt nur, wenn der Versicherte tatsächlich eine neue Tätigkeit aufgenommen hat.
Für die Beurteilung Ihrer Berufsunfähigkeit ist de zuletzt ausgeübte Tätigkeit vor Eintritt der gesundheitlichen Einschränkungen entscheidend.
Die einzureichenden Unterlagen dienen dazu, Ihre Einkünfte und die zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu belegen. Für Angestellte sowie Selbständige sind Einkommensnachweise, Steuerbescheide und eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung erforderlich.
Bei Selbständigen und Betriebsinhabern kann das berufliche Leistungsvermögen anhand betriebswirtschaftlicher Kennzahlen überprüft werden. Wenn aus gesundheitlichen Gründen eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit in der konkret zuletzt ausgeübten Tätigkeit nachgewiesen ist, prüfen wir bei Selbständigen, geschäftsführenden Gesellschaftern und Freiberuflern zusätzlich, ob eine betriebliche Umorganisation möglich ist, durch die Sie eine unveränderte Stellung im Betrieb innehaben. Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie wirtschaftlich und betrieblich zweckmäßig ist. Die neue Tätigkeit muss aus Basis der Gesundheitsverhältnisse, der Ausbildung und Erfahrung zumutbar sein und der bisherigen Lebensstellung in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht entsprechen.
Für eine genaue Beurteilung der Berufsunfähigkeit benötigen wir umfangreiche Unterlagen, wie Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, Steuerbescheide, Verträge und Nachweise über laufende Aufträge. Je detaillierter die Informationen, desto schneller und genauer können wir Ihren Leistungsanspruch prüfen. Bitte stellen Sie alle Unterlagen vollständig und aktuell zur Verfügung, um den Prozess zu beschleunigen.
Um Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, muss der Grad der Berufsunfähigkeit mindestens 50 % betragen. Dies erfordert eine genaue Klärung, wie Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit beeinflussen. Nur wenn alle Aufgaben und Anforderungen Ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt sind, können die gesundheitlichen Einschränkungen korrekt zugeordnet werden.
In einigen Fällen haben behandelnde Ärzte möglicherweise nicht alle notwendigen Informationen über Ihr Berufsfeld, was die genaue Bestimmung des Berufsunfähigkeitsgrads erschwert. Wir stellen jedoch sicher, dass alle erforderlichen Informationen im Rahmen der Leistungsfallprüfung gesammelt und etwaige Lücken geschlossen werden, um eine zuverlässige Beurteilung Ihres Berufsunfähigkeitsgrads zu ermöglichen.
Finanzielle Unterlagen wie Gehaltsnachweise und Steuerbescheide sind wichtig, um Ihr vorheriges Einkommen und die Qualifikation in Ihrer letzten Tätigkeit nachzuweisen. Sie zeigen, wie viel Sie vor der Berufsunfähigkeit verdient haben und welche Kenntnisse Sie erworben haben.
Falls nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit im Ausgangsberuf eine neue Tätigkeit beurteilt werden muss, um festzustellen, ob sie im Sinne der Versicherungsbedingungen vergleichbar mit der vorherigen ist (konkrete Verweisung), helfen diese Unterlagen dabei, zu prüfen, ob Ihre Lebensstellung (Einkommen und soziales Ansehen) erhalten bleibt. Nur dann könnte ein Leistungsanspruch entfallen.
Insgesamt sind finanzielle Unterlagen entscheidend, um Ihren Anspruch auf Berufsunfähigkeitsleistungen zu prüfen.
Ein Beamter gilt als dienstunfähig, wenn er seinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Dies wird durch ein amtsärztliches, truppenärztliches oder anderes ärztliches Gutachten festgestellt. Bei Feststellung der Dienstunfähigkeit wird der Beamte in den Ruhestand versetzt oder entlassen. Es gibt keinen Grad der Dienstunfähigkeit.
Berufsunfähig ist, wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen mindestens sechs Monate lang zu 50 % oder mehr nicht in der Lage ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben oder eine andere, zumutbare Tätigkeit auszuführen, die der Ausbildung und Lebensstellung entspricht.
Die Feststellung der Dienstunfähigkeit bedeutet jedoch nicht automatisch, dass auch Berufsunfähigkeit vorliegt. Bei Verträgen ohne abstrakte Verweisung kann eine gesundheitlich bedingte Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf auszuführen, zu einem Leistungsanspruch führen. Bei Verträgen mit abstrakter Verweisung gelten ähnliche Bedingungen, jedoch hängt die genaue Bewertung von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.
Nein. Ein Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht nicht allein aufgrund einer längeren Krankschreibung. Entscheidend ist, ob Sie Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr zu mindestens 50 % für mindestens 6 Monate ausüben können. Eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit attestiert lediglich eine eingeschränkte berufliche Leistungsfähigkeit für den Zeitraum einer Erkrankung, jedoch nicht die konkrete Beeinträchtigung Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit, die für die Feststellung der Berufsunfähigkeit relevant ist.
Auch eine Bewilligung durch die Deutsche Rentenversicherung begründet keinen Leistungsanspruch, da diese keine berufsbezogenen Einschränkungen feststellt. Der Versicherer muss Ihr berufliches Anforderungsprofil mit den nachgewiesenen Einschränkungen abgleichen, wobei Faktoren wie Arbeitsmarktsituation und Alter (im Gegensatz zur Bewertung durch die Deutsche Rentenversicherung) keine Rolle spielen.
Der Grad der Behinderung (GdB) wird unabhängig vom Beruf beurteilt und berücksichtigt nicht, ob eine schwere Behinderung eine berufliche Tätigkeit noch möglich macht. Der GdB, wie er im Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (SchwbG) definiert ist, gibt daher keinen Aufschluss über den Grad der Berufsunfähigkeit oder die berufliche Leistungsfähigkeit. Zudem kann sich der GdB bei bestimmten Erkrankungen für die Dauer der Heilungsbewährung verändern, was nicht dem tatsächlichen Umfang der Funktionsbeeinträchtigung entspricht. In der Berufsunfähigkeitsversicherung werden ausschließlich ärztlich nachgewiesene Erkrankungen und deren tatsächliche Auswirkungen auf Ihre berufliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt.
Ein Berufswechsel muss nicht gemeldet werden. Ihr Versicherungsschutz bleibt auch in der neuen Tätigkeit bestehen.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers. Bei der Antragstellung stellt der Versicherer risikorelevante Fragen (z. B. Gesundheitsfragen), um das Risiko einzuschätzen und den Versicherungsschutz zu vereinbaren. Diese Fragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Werden falsche oder unvollständige Angaben gemacht, verletzt der Antragsteller seine vorvertragliche Anzeigepflicht, was dem Versicherer je nach Verschuldensgrad das Recht gibt, den Vertrag anzupassen, zu kündigen, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn sogar anzufechten.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur betrieblichen Altersversorgung.
Eine Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließt.
Der Arbeitgeber ist in diesem Fall der Versicherungsnehmer. Der / die Arbeitnehmer*in ist die versicherte Person. Die Beiträge können in drei unterschiedlichen Formen finanziert werden:
1. Entgeltumwandlung (Arbeitnehmerfinanzierung):
2. Arbeitgeberfinanzierung:
3. Mischfinanzierung:
Ihr alter Arbeitgeber (bisheriger Versicherungsnehmer der bAV) muss uns Ihren Dienstaustrittstermin schriftlich mitteilen. Er kann dies über unser Formular vornehmen. Sie können die Versicherung dann auf Ihren neuen Arbeitgeber übertragen oder privat fortführen. Alle notwendigen Unterlagen fragen wir dann bei Ihnen an.
Wenn Sie als Angestellter in der Ansparphase so lange Zeit krank sind, dass Sie deswegen kein Gehalt mehr beziehen, ruht das bestehende Angestelltenverhältnis. In dieser Phase ist die Beitragszahlung eingestellt. Ihr späterer Versorgungsanspruch reduziert sich entsprechend.
Sie haben dann zwei Möglichkeiten: Sie können die Versicherung beitragsfrei stellen oder Sie bezahlen die Beiträge selbst weiter. Wichtig ist, dass Ihr Arbeitgeber uns schriftlich mitteilt, zu welchem Termin Sie aus der Lohnfortzahlung fallen.
Die Kündigung Ihrer Direktversicherung ist vor dem Ablauftermin nur dann möglich, wenn Sie bereits die gesetzliche Altersrente beziehen.
Die in eine Direktversicherung eingezahlten Beiträge bleiben bis zu 7.728 Euro (für 2025) steuerfrei – das entspricht 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung. Pauschal versteuerte Beiträge werden auf den Dotierungsrahmen von 8 % angerechnet.
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht gelten folgende gesetzliche Regelungen: Beiträge in eine Direktversicherung sind jährlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. Das sind bis zu 3.864 Euro im Jahr 2025.
Die Pensionszusage (oder auch „Direktzusage“ genannt) ist ein weiterer Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber ist der Versorgungsträger. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird über eine Pensionszusage geregelt.
Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Pensionszusage und schließt zur Finanzierung eine Rückdeckungsversicherung ab.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Identifikation und zur bestätigten Ausweiskopie bei Anliegen in Bezug auf eine Renten- oder Lebensversicherung.
Die Bestätigung der Ausweiskopie kann durch einen bestimmten Personenkreis vorgenommen werden. Dazu zählen:
Dieser Personenkreis identifiziert Sie anhand Ihres Ausweises und bestätigt, dass dieser im Original vorgelegen hat. Nur bei Einreichung dieser bestätigten Ausweiskopie dürfen wir aus geldwäscherechtlichen Gründen Leistungen an Sie auszahlen.
Alternativ ist es möglich, eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen. Wenn Sie eine bestätigte Reisepasskopie einreichen, benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.
Wir sind im Rahmen geltender gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet, eine Identifizierung des Versicherungsnehmers und ggf. abweichenden Geldempfängers vorzunehmen.
Mit der Bestätigung einer Ausweiskopie wird bestätigt, dass der Ausweis der zu identifizierenden Person im Original vorgelegen hat.
Die Beglaubigung eines Ausweisdokuments durch ein Amt oder ein Notariat ist nach geldwäscherechtlichen Vorschriften nicht zulässig. Es wird hierbei lediglich die inhaltliche Übereinstimmung des Originals mit der vorgelegten Kopie beglaubigt.
Wir benötigen von Ihnen eine bestätigte Ausweiskopie und eine Meldebescheinigung oder ein aktuelles Dokument einer Behörde oder eine Mobilfunkrechnung Ihres Anbieters, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht.
Wir akzeptieren von Ihnen auch offizielle vorläufige Ausweiskopien, wenn diese zum Einreichungstermin gültig sind.
Auch diese müssen bestätigt sein.
Alternativ ist es möglich, eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen. Wenn Sie eine bestätigte Reisepasskopie einreichen, benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.
Wir benötigen in solchen Fällen einen Nachweis über die Ausweisbefreiung von der Behörde.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Kündigung der Renten- oder Lebensversicherung.
Der Betreuerausweis ist grundsätzlich mit der Auszahlungserklärung einzureichen und muss die Vermögenssorge beinhalten. Nach der individuellen Erstprüfung fordern wir - wenn notwendig - weitere Unterlagen von Ihnen an.
Zusätzlich ist bei einem befristeten Betreuerausweis darauf zu achten, dass dieser auch zum Auszahlungstermin gültig ist.
Wir benötigen nach dem Geldwäschegesetz eine bestätigte Personalausweiskopie des Versicherungsnehmers/ der Versicherungsnehmerin oder eine Bestätigung der Ausweisbefreiung.
Alternativ ist es möglich, eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen. Bei einer Identifizierung mittels Reisepass benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.
Nutzen Sie dafür Ihre letzte Mitteilung zum Stand der Versicherung.
Wichtig: Dies ist der Rückkaufswert zu dem jeweiligen/ genannten Berechnungstermin. Er dient als Orientierung.
Liegt Ihnen der Versicherungsschein nicht mehr vor, ist eine Verlusterklärung einzureichen.
Die vorzeitige Kündigung Ihres Vertrages kann weitreichende Auswirkungen auf Ihre Vorsorge haben und für Sie mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden sein. Das gilt insbesondere bei einer Kündigung in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss. Dies liegt u. a. darin begründet, dass aus Ihren Beiträgen auch Abschluss- und Vertriebskosten entnommen werden.
Wenden Sie sich gerne an Ihren Vermittler oder rufen Sie uns an.
Eine Kündigung kann nur schriftlich zum Schluss der Versicherungsperiode unter Vorlage des Versicherungsscheins erfolgen. Also zum Monats-, Quartals- bzw. Jahresende – je nach vereinbarter Zahlungsweise. Dafür genügt ein vom Versicherungsnehmer unterzeichnetes, formloses Schreiben. Bitte achten Sie dabei auch auf etwaige Dritte, deren Einwilligung bei einer Kündigung notwendig ist (z. B. nach einer Sicherungsabtretung).
Sollten Sie aufgrund privater Veränderungen Ihre Beiträge nicht zahlen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten, damit Sie weiterhin von Ihrem bisherigen Investment profitieren können. Nutzen Sie beispielsweise die Möglichkeit einer Beitragsreduzierung, -freistellung oder -verrechnung. Gerne prüfen wir die für Ihren Vertrag individuell geltenden Möglichkeiten.
Welche Alternativen bei Ihrem Vertrag möglich sind, können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen oder in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Vermittler oder unserem Kundenservice klären. Wir finden gemeinsam eine passende Lösung.
Besteht zu Ihrem Vertrag ein Beitragsrückstand, ist es nicht notwendig, diese Versicherung direkt zu kündigen.
Eine Lücke in der Beitragszahlung kann in der Regel mit dem vorhandenen Kapital verrechnet werden.
Ob diese Option auf Ihren Vertrag angewendet werden kann, muss individuell ermittelt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie uns auch mitteilen, wann Sie die Beitragszahlung wieder aufnehmen.
Hinweis: Eine Beitragsverrechnung führt in der Regel zu einer Reduzierung der bisher vereinbarten Versicherungssumme.
Ist Ihnen der aktuelle Beitrag generell zu hoch, kann der Versicherungsbeitrag dauerhaft reduziert werden.
Abhängig von Ihrem künftigen Beitrag wird die Versicherungsleistung reduziert bzw. angepasst.
Wichtig: Die Versicherungssumme und die Leistungen aus einer möglichen Zusatzversicherung reduzieren sich ebenfalls im entsprechenden Verhältnis.
Grundsätzlich bieten wir eine Weiterführung des Vertrages ohne Beitragszahlung, eine sogenannte Beitragsfreistellung an. Gerne prüfen wir die für Ihren Vertrag individuell geltenden Möglichkeiten.
Hinweis: Eine frühzeitige Beitragsfreistellung führt in der Regel zu einer Reduzierung der zu erwartenden Leistung. Zudem entfallen mögliche Leistungen aus Zusatzversicherungen. Nur wenn Sie die Beitragszahlung fortsetzen, erhalten Sie einen wichtigen Baustein Ihrer Vorsorge im vollen und gewünschten Umfang.
Handelt es sich in Ihrem Fall um eine "Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung" (SBU) oder um eine "Selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung" (SEU)?
Melden Sie sich bitte schriftlich bei uns für eine individuelle Lösung.
Gerne prüfen wir, unter welchen Voraussetzungen eine Teilkündigung zu Ihrem Vertrag möglich ist.
Reichen Sie uns dazu eine unterschriebene formlose Auszahlungserklärung unter Nennung Ihres gewünschten Auszahlungsbetrages bzw. mit dem Hinweis „höchstmöglicher Betrag“ und Ihrer IBAN ein.
Nachdem wir die Auszahlungserklärung geprüft haben, melden wir uns bei Ihnen.
Hier können Sie sich über die gesetzlichen Vorschriften informieren: Identifikation / bestätigte Ausweiskopie
Die Bestätigung der Ausweiskopie kann durch einen bestimmten Personenkreis vorgenommen werden. Dazu zählen:
Dieser Personenkreis identifiziert Sie anhand Ihres Ausweises und bestätigt, dass dieser im Original vorgelegen hat. Nur bei Einreichung dieser bestätigten Ausweiskopie dürfen wir aus geldwäscherechtlichen Gründen Leistungen an Sie auszahlen.
Alternativ ist es möglich, eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen. Wenn Sie eine bestätigte Reisepasskopie einreichen, benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.
Wir sind im Rahmen geltender gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet, eine Identifizierung des Versicherungsnehmers und ggf. abweichenden Geldempfängers vorzunehmen.
Mit der Bestätigung einer Ausweiskopie wird bestätigt, dass der Ausweis der zu identifizierenden Person im Original vorgelegen hat.
Die Beglaubigung eines Ausweisdokuments durch ein Amt oder ein Notariat ist nach geldwäscherechtlichen Vorschriften nicht zulässig. Es wird hierbei lediglich die inhaltliche Übereinstimmung des Originals mit der vorgelegten Kopie beglaubigt.
Wir benötigen von Ihnen eine bestätigte Ausweiskopie und eine Meldebescheinigung oder ein aktuelles Dokument einer Behörde oder eine Mobilfunkrechnung Ihres Anbieters, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht.
Wir akzeptieren von Ihnen auch offizielle vorläufige Ausweiskopien, wenn diese zum Einreichungstermin gültig sind.
Auch diese müssen bestätigt sein.
Alternativ ist es möglich, eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen. Wenn Sie eine bestätigte Reisepasskopie einreichen, benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.
Wir benötigen in solchen Fällen einen Nachweis über die Ausweisbefreiung von der Behörde.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Meldung eines Sterbefalls bei einer Renten- oder Lebensversicherung.
In dieser schwierigen Zeit stehen wir schnell und unkompliziert an Ihrer Seite.
Sind keine bezugsberechtigten Personen bekannt, ist die Auszahlungserklärung von allen Erben auszufüllen.
Dabei ist es erforderlich, sich auf eine Erklärung zu einigen und die Auszahlungserklärung gemeinsam zu unterschreiben. Die Überweisung erfolgt dann auf das von den Erben angegebene Konto.
Wir benötigen vom Kontoinhaber bzw. den Kontoinhabern eine bestätigte Personalausweiskopie (Vorder- und Rückseite mit dem Vermerk: „Original lag vor“).
Bei Auszahlung auf das Nachlasskonto wird von jedem Erben eine bestätigte Ausweiskopie benötigt. Ausnahme: Es ist ein Nachlassverwalter bestellt. Dann muss sich nur dieser über die Bestellungsurkunde legitimieren.
Alternativ ist es möglich, eine bestätigte Reisepasskopie einzureichen. Wenn Sie eine bestätigte Reisepasskopie einreichen, benötigen wir zusätzlich ein aktuelles Dokument, aus dem Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht. Dies kann eine aktuelle Rechnung eines Mobilfunk- oder Energieanbieters oder eine amtliche Meldebescheinigung sein.
Informieren Sie in diesem Fall das Bestattungsinstitut über den Leistungsfall ggf. mit der Sterbeurkunde.
Von dem Bestatter sind dann die o. g. Unterlagen einzureichen.