Vertragliches anpassen

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Vertragliches

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu vertraglichen Anliegen bei einer Renten- oder Lebensversicherung.

Jährliche Vertragsinformationen

Dynamik

Was bedeutet Dynamik?

Im Versicherungsbereich bezeichnet die Dynamik eine vertraglich vereinbarte regelmäßige – meist jährliche – Erhöhung der Beiträge und Leistungen eines Versicherungsvertrages sowie möglicher Zusatzversicherungen.

Mit der Dynamik haben Sie jedes Jahr die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung dem gestiegenen Gehalt / Lebensstandard anzupassen.

Bei Vertragsabschluss haben Sie sich für eine jährliche Dynamik Ihrer Beiträge entschlossen. Der Einschluss einer Dynamik ist sinnvoll, da durch die Inflation der Wert des Geldes über die Jahre hinweg immer weiter abnimmt. Die Dynamik wirkt dem Wertverlust entgegen, da sich durch das Ansteigen der Beiträge auch höhere Versicherungsleistungen ergeben.

Ist es möglich die Dynamik abzulehnen?

Sie können die dynamische Anpassung zeitnah, ohne Angabe von Gründen, ablehnen. Wird das Angebot allerdings 3 Jahre in Folge abgelehnt, entfällt das Recht auf weitere Angebote für diesen Vertrag.

Warum bekomme ich keine Angebote mehr für die Erhöhung meiner Versicherung?

Mögliche Gründe, warum Sie aktuell kein Dynamikangebot zu Ihrem Vertrag erhalten haben:

  • Ihre Versicherung steht kurz vor dem Ablauf: In der Regel werden in den letzten 3 Versicherungsjahren keine Angebote zur Anpassung erstellt, dies ist in der Versicherungspolice und den Versicherungsbedingungen geregelt.
  • Ihr Anpassungsecht ist erloschen: Sie haben unser Angebot 3x in Folge abgelehnt. Weitere Angebote können wir Ihnen nicht erstellen.
  • Uns fehlt Ihre aktuelle Adresse: Das aktuelle Angebot zur dynamischen Erhöhung liegt Ihnen nicht vor, aber Ihnen wird per Lastschrift ein höherer Beitrag eingezogen. Bitte teilen Sie uns Ihre Anschrift mit, evtl. haben wir keine aktuelle Adresse vorliegen. Nutzen Sie dafür unsere Adressänderung.

Bezugsrecht

Was bedeutet Bezugsrecht?

Mit einem Bezugsrecht können Sie den Leistungsempfänger für den Erlebens- oder Todesfall der versicherten Person bestimmen. In den meisten Fällen wurde ein Bezugsrecht bei Vertragsabschluss festgelegt.

Über das Bezugsrecht im Todesfall kann der Versicherungsnehmer bestimmen, wer die Sterbefallleistung erhält.

Das Bezugsrecht im Erlebensfall regelt, wer abweichend vom Versicherungsnehmer die Leistungen aus dem Vertrag erhält.

Wie ist die Änderung der bezugsberechtigten Person / Personen einzureichen?

Hierzu benötigen wir eine unterschriebene Willenserklärung des Versicherungsnehmers.

Dabei sind folgende Angaben notwendig:

  • Die Daten zur bezugsberechtigten Person (vollständiger Name, Geburtsdatum, aktuelle Adresse), die hinterlegt werden soll.
  • Bei mehreren bezugsberechtigten Personen wird die Leistung gleichmäßig verteilt oder Sie geben uns die Verteilung vor.

Wichtig: Ist ein unwiderrufliches Bezugsrecht gewünscht, benötigen wir eine gesonderte Erklärung.

Zahlungsschwierigkeiten

Wie können Zahlungsschwierigkeiten überbrückt werden?

Sollten Sie aufgrund privater Veränderungen Ihre Beiträge nicht zahlen können, gibt es verschiedene Möglichkeiten, damit Sie weiterhin von Ihrem bisherigen Investment profitieren können. Nutzen Sie beispielsweise die Möglichkeit einer Beitragsreduzierung, -freistellung oder -verrechnung. Gerne prüfen wir die für Ihren Vertrag individuell geltenden Möglichkeiten. 

Welche Alternativen bei Ihrem Vertrag möglich sind, können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen oder in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Vermittler oder unserem Kundenservice klären. Wir finden gemeinsam eine passende Lösung.

Können offene Beiträge verrechnet werden?

Besteht zu Ihrem Vertrag ein Beitragsrückstand, ist es nicht notwendig, diese Versicherung direkt zu kündigen. 

Eine Lücke in der Beitragszahlung kann in der Regel mit dem vorhandenen Kapital verrechnet werden. 

Ob diese Option auf Ihren Vertrag angewendet werden kann, muss individuell ermittelt werden. 

Bitte beachten Sie, dass Sie uns auch mitteilen, wann Sie die Beitragszahlung wieder aufnehmen. 

Hinweis: Eine Beitragsverrechnung führt in der Regel zu einer Reduzierung der bisher vereinbarten Versicherungssumme.

Kann ich den Versicherungsbeitrag dauerhaft reduzieren?

Ist Ihnen der aktuelle Beitrag generell zu hoch, kann der Versicherungsbeitrag dauerhaft reduziert werden. 

Abhängig von Ihrem künftigen Beitrag wird die Versicherungsleistung reduziert bzw. angepasst. 

Wichtig: Die Versicherungssumme und die Leistungen aus einer möglichen Zusatzversicherung reduzieren sich ebenfalls im entsprechenden Verhältnis.

Ist eine Weiterführung ohne Beitragszahlung möglich?

Grundsätzlich bieten wir eine Weiterführung des Vertrages ohne Beitragszahlung, eine sogenannte Beitragsfreistellung an. Gerne prüfen wir die für Ihren Vertrag individuell geltenden Möglichkeiten. 

Hinweis: Eine frühzeitige Beitragsfreistellung führt in der Regel zu einer Reduzierung der zu erwartenden Leistung. Zudem entfallen mögliche Leistungen aus Zusatzversicherungen. Nur wenn Sie die Beitragszahlung fortsetzen, erhalten Sie einen wichtigen Baustein Ihrer Vorsorge im vollen und gewünschten Umfang.

Kapitalentnahme

Kann ich Kapital aus meinem Vertrag entnehmen?

Gerne prüfen wir, unter welchen Voraussetzungen eine Teilkündigung zu Ihrem Vertrag möglich ist.

Reichen Sie uns dazu eine unterschriebene formlose Auszahlungserklärung unter Nennung Ihres gewünschten Auszahlungsbetrages bzw. mit dem Hinweis „höchstmöglicher Betrag“ und Ihrer IBAN ein.

Nachdem wir die Auszahlungserklärung geprüft haben, melden wir uns bei Ihnen.

Hier können Sie sich über die gesetzlichen Vorschriften informieren: Identifikation / bestätigte Ausweiskopie

Zuzahlungen

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